Aktienverluste

Aktienkurse: Das Auf und Ab an der Börse. Aktienanalysen, Kauf- und Verkaufsempfehlungen.
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Karin
Aktienverluste

Beitrag von Karin » So Okt 22, 2006 4:04

Hi zusammen,

wie ist denn das, kann man Aktienverluste geltend machen bei der Steuer, Gewinne müssen ja auch angegeben werden, wenn man diese macht?

Gruß,

Karin

Spicy

Aktienverluste

Beitrag von Spicy » So Okt 22, 2006 4:04

Hi Karin,

Aktienverluste können sicher geltend gemacht werden. Es ist aber nicht wie bei anderen Einkunftsarten, dass man diese mit allen verrechnen kann wie man will. Verluste können nur angesetzt werden, wenn man man auch mit Aktien Gewinne gemacht hat. Man kann zb. nicht Verluste von Aktien mit Gewinnen von Gewerbe verrechnen, das ist nicht erlaubt. Aber wenn man es versucht, dann streicht einem das das Finanzamt wieder raus.

Bye,

Spicy

verschobene Beiträge

Beitrag von verschobene Beiträge » Sa Aug 21, 2010 11:20

Di Aug 07, 2007 14:18 Titel: Haben Aktienverluste auch die Spekulationsfrist? Antworten mit Zitat


Hi,

wenn man Aktienverluste hat, kann man diese dann auch nur verrechnen wenn man die Aktien unter einem Jahr verkauft hat?

Bye,

Greta



Theoderich R.



Di Aug 07, 2007 16:22 Titel: Aktienverluste Antworten mit Zitat


Hallo Greta,

Aktienverluste und Gewinne werden unterschiedlich gehandhabt. Wobei bei Gewinnen die Spekulationsfrist von einem Jahr zählt gibt es diese bei Verlusten nicht. Wenn du Aktienverluste hast, dann können die allerdings nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden und nicht mit den anderen Einkuftsarten. Wenn du auch mehr Verluste wie Gewinne hast, dann kannst du die auch in die nächsten Jahre auch vortragen. Das ist ein ganz gutes System, was den Anleger etwas bevorzugt.

Cu,

Miltrud


Fr Mai 25, 2007 19:52 Titel: Kann man Aktienverluste von der Steuer Absetzen? Antworten mit Zitat


Hi zusammen,

wie ist es wenn man Aktienverluste macht, kann man diese von der Steuer absetzten oder muss man nur die Gewinne versteuern, die man macht?

Bye,

Binchen

Werner Streit, Greding

Beitrag von Werner Streit, Greding » Sa Aug 21, 2010 11:20

Hallo Binchen,

du musst die Aktienverluste genauso bezhandeln wie du auch die Gewinne behandelst. Du kannst diese dann auch nur gegen die gleiche Einkunftsart rechnen, denn eine vertikale verrechnung ist dabei nicht erlaubt. Die horizontale, die kann auch nur dann gemacht werden, wenn man die Verluste innerhalb eines Jahres gemacht hat, sonst würde sich der Ssteuerzahler Vorteile holen, die er dem Staat gegenüber nicht haben dürfte.

Cu,

Werner Streit, Greding

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