Wechsel Darlehen

Fragen zum Stichwort Darlehen für Privat und Darlehen für Unternehmer
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Victor
Wechsel Darlehen

Beitrag von Victor » So Nov 14, 2010 13:51

Hi zusammen,

ist es denn sinnvoll einen Wechsel von einem Darlehen zu machen oder sollte man das bei einer Immobilie niemals zu raten?

Bye,

Victor

Gast

Beitrag von Gast » So Nov 14, 2010 13:51

Hallo Viktor,

man sollte sich einen Wechsel von einem Immobilien Darlehen sehr genau durchrechnen, denn wenn der Zins alleine nur etwas günstiger ist, dann hat das noch nicht zu bedeuten, dass du viel Geld sparen kannst. Wenn du berechnest was der billigere Zins alles einrechnen muss, dann schafft man es meist nicht. Es ist schon mal die Entschädigung an die Bank bis zu den Kosten für den Notar der neuen Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch.

Wilp

Angelo

Darlehen Wechsel

Beitrag von Angelo » So Nov 14, 2010 13:51

Hi Leute,

welche Kredite bieten sich denn für die ganzen Finanzierungen an, wenn man vor hat, Umschuldungen für diese zu machen?

Bye,

Angelo

Bernd Kemmerer, Bautzen

Beitrag von Bernd Kemmerer, Bautzen » So Nov 14, 2010 13:51

Hallo Angelo,

die Kredite die sich für Umschuldungen anbieten, das sind die, die sehr günstig sind und bei denen man merklich zu den Finanzierungen die man schon hat einen Unterschied merkt. Wenn du mit allen Kosten und Gebühren mit Zinsen einen Ersparnis von 100 Euro hast, dann ist immer die Frage ob sich der ganze Aufwand lohnt. Es muss schon eine Ersparnis da sein, bei der man schon im vierstelligen Bereich sich befinden sollte.

Gruß,

Bernd Kemmerer, Bautzen

P. Klaas, Leverkusen

Darlehen Wechsel

Beitrag von P. Klaas, Leverkusen » Fr Apr 22, 2011 11:54

Um ein Darlehen, das grundpfandrechtlich besichert ist, zu Wechseln muss man auf einiges achten.
Ist die Zinsfestschreibung, meist nach 10 Jahren, schon abgelaufen ist die Sache einfacher und problemloser. Das Darlehen wird durch die neue Bank abgelöst und es entstehen meist keine nennenswerte Kosten mehr.
Will man allerdings ein Darlehen kündigen, wo die Zinsfestschreibung noch nicht abgelaufen ist, wird die Sache komplizierter. Die Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet ein Darlehen das grundpfandrechtlich besichert ist, zurückzunehmen, außer es liegen begründete Einzelfälle vor. Ein begründeter Einzelfall kann der Verkauf der Immobilie sein oder ein neues Darlehen, dass höher ist als der andere und von alten Bank ausgeschlagen wurde. Nimmt die Bank das Darlehen zurück wird sie eine Vorfälligkeitsentschädigung vorlagen. Unter Vorfälligkeitsentschädigung versteht man den Schaden, der der Bank durch den Zinsausfall entsteht. Ein Schaden für die Bank entsteht zum Beispiel wenn der vertraglich festgelegte Zinssatz über dem Zinssatz liegt, der einem neuen Darlehen unterworfen werden würde.

P. Klaas, Leverkusen

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