Steuer Pensionsfonds

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Z. Viktoria
Steuer Pensionsfonds

Beitrag von Z. Viktoria » Mi Aug 08, 2007 20:53

Hi,

jeder sagt ich soll Pensionsfonds machen, aber was ich nicht verstehe, warum die Steuer auf Pensionsfonds geringer ist, die ist doch für alle gleich dachte ich immer?

Bye,

Viktoria

M. Ahmed

Steuer Pensionsfonds

Beitrag von M. Ahmed » Mi Aug 08, 2007 22:23

Hallo Viktoria,

klar ist die Steuer für alle gleich, aber was sich bei den Pensionsfonds so positiv auswirkt, das ist einfach dass, dass man diese zu anderen Zeiten versteuert. Man zahlt die Beiträge immer von seinem Bruttgehalt, was über die Jahr schon billiger ist. Dann versteuert man die Pensionsfonds immer mit der Auszahlung der Rente. Diese ist ja bekanntlich geringer als das Gehalt, was oft dazu führt, dass man fast keine Steuern bezahlen muss.

Cu,

Ahmed

Gast

Warum gibt es keine Steuer auf Pensionsfonds?

Beitrag von Gast » Do Okt 07, 2010 11:54

Hi,

wie ist denn das mit den Pensionsfonds, warum gibt es da keine Steuer und auf die ganzen andern Produkte alle schon?

Bye,

Semra

Benno Köppl, Havelberg

Pensionsfonds Steuern

Beitrag von Benno Köppl, Havelberg » Do Okt 07, 2010 11:54

Hallo Semra,

klar gibt es auf die Pensionsfonds eine Steuer, es ist aber im Gegensatz zu den anderen Prodkuten so, dass diese Steuer erst dann zum Tragen kommt, wenn man sich die Rente auszahlen lässt. Der Vorteil dadurch ist, dass man sich sehr viel Geld sparen kann, da man die Steuer dann auf die Rente bezahlt und hier sei Brutto mindert und nicht vom Nettolohn die Beiträge bezahlen muss, deswegen sind diese besonders beliebt.

Benno Köppl, Havelberg

Ralph L., Finsterwalde

Beitrag von Ralph L., Finsterwalde » Do Apr 28, 2011 11:37

Unter einem Pensionsfonds versteht man eine Einrichtung zur betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine selbstständige und kapitaldeckende Einrichtung, welche durch die Pensionsfonds-Richtlinie geregelt wird.
Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Lebensversicherer über einen Fonds ab und zahlt Geld, welches aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen der Arbeitgeber kommt, in diesen Fonds ein. Dabei kann ein Fonds durchaus auch von mehreren Arbeitgebern genutzt werden.
Dieses Vermögen bleibt dabei vorerst im Besitz des Arbeitgebers und dieser hat die Möglichkeit, dieses Vermögen von einem Fonds auf den anderen zu übertragen. Die einzelnen Fonds stehen deshalb im direkten Wettbewerb miteinander.
Der Arbeitnehmer hat dabei einen Rechtsanspruch auf die Versorgung durch den Fonds. Die Besteuerung hierbei greift gleich zu Beginn der Beitragszahlung. Steuerfrei gestellt werden bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitnehmer hat dann nicht mehr die Möglichkeit, diese Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abzusetzen. Die Möglichkeit einer Pauschalisierung wie bei Direktversicherungen oder Pensionskassen besteht hier nicht.

Ralph Letsche, Finsterwalde

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