Steuervorteile Pensionsfonds

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Theoderich F.
Steuervorteile Pensionsfonds

Beitrag von Theoderich F. » Di Mär 13, 2007 14:23

Hi,

was sind denn die Steuervorteile die man bei Pensionsfonds hat, alle sagen, dass sich das besonders lohnen würde?

Gruß,

T.

V. Vilmar

Steuervorteile Pensionsfonds

Beitrag von V. Vilmar » Di Mär 13, 2007 14:23

Hi,

Pensionsfonds haben die Steuervorteile, dass man die erst mit der Rente versteuert. Das heisst, dass man die vom Bruttogehalt abzieht und bezahlt und somit mehr netto im Monat für sich übrig hat. Wenn man diese dann bei der Rente versteuert, ist der Betrag so gering, dass man auf die Rente keine Steuern bezahlen wird. Das ist der grosse Steuervorteil, den viele Leute zu nutzen versuchen.

Cu,

Vilmar

Gast

Welche Steuervorteile hab ich bei Pensionsfonds?

Beitrag von Gast » Di Okt 05, 2010 14:38

Hi beisammen,

kann mir einer sagen, welche Steuervorteile ich bei Pensionsfonds haben kann, es wird doch immer gesagt, dass das besser ist?

Bye,

Jockel

Nikki33, Springe

Beitrag von Nikki33, Springe » Di Okt 05, 2010 14:38

Hallo Jockel,

Das mit den Pensionsfonds stimmt total, man hat auf jeden Fall sogar sehr hohe Steuervorteile. Es ist so, dass man die ganzen Kosten vom Brutto bezahlt und nicht wie bei den ganzen anderen Versicherungen vom netto, und dadurch hast du den Vorteil, dass du über diesen Betrag die Steuer umgehst und gutes Geld sparen kannst, dass du dann anderweitig noch anlegen kannst oder für dich selbst ausgeben.

Cu,

Nikki33, Springe

P. Neher, Schwabach

Pensionsfonds Steuervorteile

Beitrag von P. Neher, Schwabach » Do Nov 04, 2010 16:32

Hallo,

Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen, die rechtlich selbstständig- also rechtsfähig sind. Diese Vorsorgungseinrichtung hat Ihren Fokus auf die betriebliche Altersvorsorge gerichtet und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Der Pensionsfonds erbringt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aus dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahrens und räumen den Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch ein.

Grundsätzlich ist es für den Arbeitgeber möglich die Beiträge an Pensionsfonds als Betriebsausgaben nach § 4e EStG geltend zu machen. Diese Beiträge stellen ebenso wie Beiträge zu Direktversicherungen Entgelt des Arbeitnehmers dar.

Diese Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze( gesetzliche Rentenversicherung) steuerfrei. Dieser entspricht für das Jahr 2010 bis 2.640 zuzüglich 1800 Euro ( ab 01.01.2005 für Zusagen) für den Fall, dass keine pauschal besteuerte Altersversorgung besteht.
Unterm Strich sind bis zu 4440,00 Euro im Jahr 2010 steuerfrei möglich.

Darüber hinaus sparen Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer die oben erwähnten 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Grüße
P. Neher, Schwabach

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