Erwerb Zwangsversteigerung

Steht eine Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung an? Was ist zu tun?
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Irmtrud O.
Erwerb Zwangsversteigerung

Beitrag von Irmtrud O. » Sa Aug 04, 2007 11:02

Hi beisammen,

wenn an über eine Zwangsversteigerung einen Erwerb von einer Immobilie machen will, kann man sich diese dann vorher anschauen oder geht das nicht?

Bye,

Irmtrud

Ruthild G.

Erwerb Zwangsversteigerung

Beitrag von Ruthild G. » Sa Aug 04, 2007 12:33

Hallo Irmtrud,

wenn du über eine Zwangsversteigerung den Erwerb einer Immobilie machen willst, dann hast du leider nicht das Recht diese dier vorher anzuschauen. Wenn die Eigentümer gewillt sind oder auch die Person die diese bewohnt, dann können sie dich natürlich vorher mal reinlassen und dir diese geben. Aber im Regelfall ist es so, dass du nur die ganzen Unterlagen bekommst die es von der Hausverwaltung eventuell gibt und das war es dann für dich.

Cu,

Ruthild

Gast

Wie ist das mit dem Erwerb bei einer Zwangsversteigerung?

Beitrag von Gast » So Sep 12, 2010 14:10

Hi Leute,

wie ist denn das wenn ich einen Erwerb machen möchte und das Objekt von einer Zwangsversteigerung ist, muss ich da das Geld mitschleppen?

Bye,

Urban

Hanso, Erlangen

Zwangsversteigerung Immobilien Erwerb

Beitrag von Hanso, Erlangen » So Sep 12, 2010 14:10

Hallo Urban,

bei einer Zwangsversteigerung läuft es etwas anders ab. Es ist so, dass du von der Bank eine Zusage brauchst das du bei einem Zuschlag vorlegen kannst. Das Bargeld was du mitbringen musst, das muss 10% der Höhe des Preises betragen. Bei solchen Objekten musst du allerdings aufpassen, denn oft kann man sich die Objekte nicht anschauen und man könnte auch die Katze im Sack kaufen. Kann gut und schlecht ausgehen.

Gruß,

Hanso, Erlangen

Dominik Botzler, Bonn

Beitrag von Dominik Botzler, Bonn » Do Apr 21, 2011 14:45

Zwangsversteigerungen: Eine Folgen-schwere Maßnahme.
Der Kauf eines Hauses ist vollzogen. In den meisten Fällen wurde er langfristig geplant und nicht übereilt getätigt. Die Freude ist groß. Endlich ist der Traum vom Eigenheim Wirklichkeit geworden.
Leider zeigt jedoch eine traurige Statistik, dass im Laufe der letzten Jahre vermehrt Häuser infolge von Zahlungsunfähigkeit wieder verkauft oder sogar zwangsversteigert werden müssen. In diese Situation könne die betroffenen aus den verschiedensten Gründen geraten sein. Häufig haben unvorhersehbare Ereignisse zu diesem Desaster geführt.

Zwangsversteigerungen als letzte Konsequenz.
Nur sehr selten kann ein Haus per Barzahlung erworben werden. Die meisten müssen hierfür einen Kredit aufnehmen und gehen somit eine große Verpflichtung ein. Was geschieht aber, wenn man dieser nicht mehr nachkommen kann?
Vorerst bekommt der Kreditnehmer die Möglichkeit der Beratung durch seine Bank, um einer Kündigung der Darlehen zu Vermeiden. Angeboten wird dann häufig eine Umschuldung. Auch der Verkauf des Anwesens wird in Betracht gezogen. Werden jedoch die Vereinbarungen nicht eingehalten, kommt es zur Kündigung der Geschäftsverbindung. Die volle Summe des Kreditrahmens wird fällig. Die meisten können diese nicht aufbringen, was die Einleitung gerichtlicher Schritte zur Folge hat. Die Zwangsversteigerung wird angeordnet. Das Problem bei einer solchen ist, dass die Kaufsumme nur teilweise herein geholt werden kann, weil niemand das Objekt zum vollen Kaufpreis incl. Zinsen und Zuschläge ersteigern wird. Dem Betroffenen bleibt zumeist eine hohe Restschuld. Dieses macht Zwangsversteigerungen so folgenschwer. Hinzu kommt, dass in den meisten Fällen der neue Eigentümer nicht viel Zeit einräumt, das Grundstück zu verlassen. Das ersteigerte objekt soll ihm so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Zwangsversteigerungen sind sowohl peinliche, als auch depremierende Angelegenheiten.

Dominik Botzler, Bonn

Immobilienakuthelfer
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Re: Erwerb Zwangsversteigerung

Beitrag von Immobilienakuthelfer » Fr Apr 29, 2011 17:44

Irmtrud O. hat geschrieben:Hi beisammen,

wenn an über eine Zwangsversteigerung einen Erwerb von einer Immobilie machen will, kann man sich diese dann vorher anschauen oder geht das nicht?

Bye,

Irmtrud
Das geht nur wenn der Nocheigentümer Dich rein lässt und zustimmt.
Ein Recht dazu hast Du nicht.
Grüße.
Ihre
Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe

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