Zinsabschlag

Hypothekenzinsen, Billigzins, Darlehnszinsen...
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Severine O.
Zinsabschlag

Beitrag von Severine O. » So Okt 14, 2007 15:06

Hi,

wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe, ist der Zinsabschlag dann sehr teuer oder kann man mit diesem Betrag leben wenn man nichts tut?

Bye,

Severine

Alen H.

Zinsabschlag

Beitrag von Alen H. » So Okt 14, 2007 16:45

Hallo Severine,

wenn du dir die Freistellung nicht nimmst und dann auch keine Steuererklärung abgibst, dann kannst du dich drauf einstellen, dass dir der Zinsabschlag von 30% schon sehr weh tun wird. Wenn dir bei 1000 Euro mal vorstellst, dass du 300 Euro dem Finanzamt schenkst, dann ist das sehr viel Geld. Ich würde mir das nicht leisten wollen und kenne auch niemanden, der sich das leisten will. Überlege es dir noch einmal.

Cu,

Alen

verschobene Beiträge

Beitrag von verschobene Beiträge » Mo Okt 11, 2010 12:10

Mo Apr 23, 2007 12:56 Titel: Muss ich den Zinsabschlag bezahlen? Antworten mit Zitat


Hi beisammen,

muss ich jetzt eigentlich diesen Zinsabschlag bezahlen wenn ich mein Konto vorher kündige oder darf ich das jetzt behalten das Geld.

Bye,

Efsrtata



Einhard H.



Mo Apr 23, 2007 14:19 Titel: Zinsabschlag Antworten mit Zitat


Hi,

den Zinsabschlag muss man dann bezahlen, wenn man vor der Laufzeit die Anlage kündigt. Es ist so, dass man eine Hohe verzinsung nur dann bekommt, wenn man das Geld was auf der Bank liegt nicht anlagt. Wenn man das Geld dann trotzdem brauchen sollte, bekommt man nur die Grundverzinsung die in der Regel nicht sehr hoch ist. Bei den meisten Banken liegt diese zwischen 0,5 und 1,5% und das ist wirklich nicht viel.

Cu,

Einhard



Mi Apr 18, 2007 15:19 Titel: Zinsabschlag bei verheirateten Antworten mit Zitat


Hi,

wie ist denn das mit dem Zinsabschlag bei verheirateten, muss man da separieren wer wieviel gemacht hat und wessen Freibetrag das ist?

Bye,

Jsamina

Susi Volkmer, Lichtenau

Beitrag von Susi Volkmer, Lichtenau » Mo Okt 11, 2010 12:10

Hallo Jasmina,

das mit dem Zinsabschlag ist ganz einfach. Du musst bei verheirateten nicht trennen, wer wieviel Zinsen eingenommen hat. Die einzige bedingung ist die Zusammenveranlagung und das man keine Gütertrennung vereinbart hat. Wenn das alles zutrifft, dann kann man die Beträge zusammen rechnen und von beiden Parteien nutzen, und muss nicht darauf achten, wer wieviel Geld auf welchem Namen eingenommen hat.

Gruß,

Susi Volkmer, Lichtenau

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