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Laufzeit Bausparvertrag

Verfasst: Do Feb 22, 2007 19:25
von O. Armin
Hi beisammen,

wie lange ist denn so die Laufzeit von einem Bausparvertrag, man muss den doch über eine bestimmte Zeit laufen lassen?

Bye,

Armin

Laufzeit Bausparvertrag

Verfasst: Do Feb 22, 2007 19:25
von E. Dietbert
Hallo Armin,

ich versuche dir das mal zu erklären, wie mir der Banker das erklärt hat. Es ist so, dass man selbst die Laufzeit so lange machen kann, wie man will. Man muss aber den Bausparer sieben Jahre laufen lassen, um die Zuschüsse vom Staat bekommen. Es ist so, dass man dann sechs Jahre einzahlen muss und dann ein Ruhejahr einlegt und das Geld unangetastet auf dem Konto des Bausparers liegen lässt, dann bekommt man das Geld.

Cu,

Dietber

Wie geht Bausparen???

Verfasst: So Okt 17, 2010 19:33
von Johann Roth, Gebenbach
Kann mir jemand erklären, wie genau eine Bewertungszahl berechnet wird - so ausführlich, dass ich die Berechnung meiner Bausparkasse nachvollziehen kann, z. B. in Excel? Ist das irgendwo im Netz detailliert dargestellt?
Danke für alle Tipps.

Johann Roth, Gebenbach

Bausparvertrag Laufzeiten

Verfasst: Fr Okt 29, 2010 23:37
von Gunda Buckwitz, Uelzen
Der normale Weg bei einem Bausparvertrag ist die Ansparung eines Guthabens und ein nach dann erfolgter Zuteilung in Anspruch genommenes günstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke.

Die Laufzeit eines Bausparvertrages umfasst also zum einen die Laufzeit der Ansparung, die bis zur Zuteilung ein gewisses Mindestsparguthaben und eine intern berechnete Mindestbewertungssumme erreicht haben muss. Diese Laufzeit kann man nicht konkret bestimmen. Anders sieht es dann bei der Rückzahlung des Darlehens aus, wo man eine Laufzeit mit der Bausparkasse zu einem schon vorher feststehenden Zinssatz ausmacht, die dann halt so lange ist, wie man für die Tilgung des Darlehens benötigt.

Zu beachten sind besondere Vorschriften bei der Laufzeit bis zu einer Verfügung über das Bausparguthaben, wenn es um staatlich geförderte Bausparverträge im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen oder der Wonungsbauprämie geht. Hierbei sollte die Laufzeit eines solchen Vertrages sieben Jahre betragen, da dem Sparer erst nach dieser Sperrfrist die staatlichen Zulagen zustehen, die man bei einer vorzeitigen Verfügung verlieren würde.

Viele Grüße

Gunda Buckwitz, Uelzen